Steuerrecht

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Der portugiesische Staat hat ein Steuersystem eingeführt, das natürliche Personen, insbesondere Rentnerinnen und Rentner, begünstigt.

Dieses neue Steuersystem soll, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, all den Rentnerinnen und Rentnern zugute kommen, die in den letzten fünf Jahren keinen Wohnsitz in Portugal hatten und somit nicht als Steuerinländer besteuert wurden.

Gemäß diesem System sind Rentnerinnen und Rentner, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, von der Steuer auf im Ausland ausgezahlte Renten befreit.

Dieses Statut wird für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt (diese können, müssen jedoch nicht fortlaufend sein).                

Erwähnenswert ist außerdem, dass das portugiesische Steuersystem Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anderer Einkommen vorsieht, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal unterzeichnet wurde.

Unser Team berät Sie in allen Fragen hinsichtlich der Besteuerung in Portugal, insbesondere bei der Besteuerung auf Vermögen, Immobilienbesitz und Nachlassvermögen sowie Steuer auf Einkommen aus freiberuflicher und nicht selbstständiger Arbeit, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalerträge, Renten, Unternehmen, Immobilieneinkünfte etc.