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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen

Sie dürfen in den fünf vorangegangenen Jahren nicht Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Portugal gehabt haben, und Ihre Rente muss im Ausland ausgezahlt werden.

Nein, Sie können auch eine Wohnung mieten.

Nein, bei der Übertragung Ihres Eigentums an Ihren Ehepartner oder Kinder fällt keine portugiesische Erbschaftssteuer an.

Ja, circa 50% der Differenz müsste besteuert werden.

Ja. Es unterläge, je nach ihrem weltweiten Einkommen, einer progressiven Einkommensteuer, auch wenn es bereits in einem anderen Land besteuert wurde, mit dem Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

Die portugiesische Steuerverwaltung benötigt in etwa 6 Monate, aber wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, so ist die Entscheidung rückwirkend gültig.